(1) Zur Prüfung des Modells der Gewichte oder Maßnahmen, die nach Abschnitt 36 Abschnitt 36 (Abschnitt 2) erworben wurden, muss der Beamte, der dieses Gewicht oder diese Maßnahme erworben hat, dem Direktor mitteilen, dass die Prüfung des Modells dieses Gewichts oder dieser Maßnahme erforderlich ist; und der Direktor fordert die Herstellung auf, nach Erhalt einer solchen Intimation ein solches Modell oder eine solche Maßnahme zu prüfen, um ein solches Modell für eine Prüfung durch das von ihm angegebene anerkannte Labor zu erstellen: *(8) Der Direktor oder sein bevollmächtigter Beamter kann das Labor nach Bedarf besuchen, und der Hauptbeamte wird Inspektionen zulassen und jede Unterstützung für den Zweck einschließlich der Erstellung von Aufzeichnungen im Hinblick auf Die Musterprüfung leisten. (8) Die Zentralregierung und das anerkannte Labor sind nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden, die das Modell im Laufe der Prüfung und Prüfung ertragen kann. (6) Der Antragsteller stellt die Einrichtungen zur Verfügung, die das Team von Personen, die vom anerkannten Labor eingesetzt werden, für die Durchführung der für die Genehmigung des Modells erforderlichen Prüfungen benötigen kann. 2. Die schematische Darstellung der Dichtungsbestimmungen sollte deutlich angeben, ob die Versiegelung durch das Durchführen von Draht am Gehäuse des Modells selbst/ des Indikators oder durch Muttern und Schrauben usw. 2 erfolgt. Das Foto sollte nur vom Modell sein, ohne dass ein Objekt darauf belastet wird. Sofern das genehmigte Modell des Gewichts oder der Maßnahme, das einem solchen Modell entspricht, so besagt, dass die dem genehmigten Modell zugewiesene Marke nicht darauf angebracht werden kann (z. B. wenn sie zerbrechlich oder zu klein ist), kann diese Marke ohne bedingungen in der Genehmigungsbescheinigung angegeben verbunden werden: (1) Ein Antrag auf Genehmigung des Modells ist beim Direktor zu stellen und zu enthalten:- 3. In dem Schema sollte klar angegeben werden, wie, wie, lageweise und artderartig die Versiegelung und die besondere Seite des Modells oder des Indikators, auf dem die Versiegelung erfolgt, wie der Fall [hinten oder an den Seiten usw.] erfolgt, und wie die Versiegelung erfolgt, und zwar durch Blei und Draht usw.
an das Anmeldelabor, eine Anerkennungsbescheinigung, in der darin die Bedingungen angegeben sind, unter denen die Anerkennung erteilt wird, und die Codenummer, die dem Labor zugewiesen wurde. c) Modell: die endgültige physische Darstellung eines Gewichts oder einer Maßnahme, bei der die Komponenten, die ihr die erforderlichen messtechnischen und technischen Eigenschaften und Eigenschaften *im Sinne des Gesetzes und der dort festgelegten Regeln vermitteln, entsprechend zusammengesetzt sind, so dass vorbehaltlich der vorgeschriebenen Toleranzen jedes Gewicht oder jede Maßnahme, die nach diesem Modell hergestellt wird, hinsichtlich Abmessungen, Konstruktionen, Materialleistung und anderer messtechnischer und technischer Merkmale ähnlich sein kann. *(1) Jedes Labor, das nach diesen Vorschriften die Anerkennung für die Durchführung von Prüfungen für die Genehmigung des Modells eines Gewichts oder einer Maßnahme erlangen möchte, stellt beim Direktor einen Antrag in der von Zeit zu Zeit mitzuteilenden Form beim Direktor.