Vieles von dem, was Medizinstudierende aus dem Marburger Bund in den vergangenen Tagen an Einwänden vorgebracht haben, ist in der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ berücksichtigt worden. Das ist positiv zu bewerten. So entsteht durch die Flexibilisi… erung des Praktischen Jahrs (PJ) kein Zeitverlust im Studienablauf. Es gibt akzeptable Fristen zur Vorbereitung auf die Examina M2 und M3. Damit ist eine wesentliche Forderung des Marburger Bundes erfüllt. Negativ zu bewerten ist allerdings, dass keine bundeseinheitliche Regelung zur Durchführung der M2-Prüfung vorgesehen ist. In der vierten Verhandlungsrunde haben sich der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 7.3.2020 auf Eckpunkte einer Tarifeinigung für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in 23 tarifgebundenen Universitätskliniken geeinigt. Erfolglos haben wir uns – wie auch die meisten Bayerischen Dekane und Studierenden – für die einheitliche Durchführung des M2 eingesetzt. Die Folgen des Süddeutschen Alleingangs überrumpeln nun die einzelnen Studierenden, die Fakultäten, die Prüfungsämter und Unikliniken bzw.
Lehrkrankenhäuser. PJ-Tertiale außerhalb Bayerns waren unter Dach und Fach, inklusive Unterkunft, Nebenjob und alles, was mit einem U… mzug verbunden ist. Seit Freitag wird hektisch telefoniert, gemailt und gepostet. Aber so wie es aussieht, bleibt es chaotisch. Universitäten im Norden verweigern ohne bestandenes Examen die zugesagte PJ-Stelle, Bayerische Fakultäten lehne den „verspäteten“ Antritt zum PJ im Mai ab und viele der bayerischen Examenskandidaten erwägen, ein Urlaubssemester einzulegen, um im Herbst zu die Prüfungen abzulegen und das Hammerexamen zu umgehen. Angeblich werden bundesweit 26 von 34 Fakultäten nicht zweigleisig mit versetzten PJ-Zeiten fahren. Die kommenden Monate würden sicherlich für PJler noch einmal deutlich arbeitsintensiver als bisher. Auch sei zu befürchten, dass nicht viel Lehre stattfinden wird.
Deshalb sei es nur folgerichtig, den Arbeitsaufwand angemessen zu vergüten. In diesem Zusammenhang weist der Marburger Bund auf Beschlussfassungen des Deutschen Ärztetags hin, der bereits seit Jahren eine bundesweit einheitliche, obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung fordert. Der Marburger Bund ruft seine Mitglieder in den tarifgebundenen Universitätskliniken der Länder für den 4. Februar 2020 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Die Gewerkschaft fordert bessere Arbeitszeitregelungen und eine Gehaltserhöhung um 6 Prozent. Weiter Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherungen e. V. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass der Bund erstmalig die langjährige Forderung des Marburger Bundes nach einer bundeseinheitlichen Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr unterstützt habe.
Durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz stehen den Krankenhäusern hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. „Wir erwarten, dass die Krankenhäuser zukünftig allen Medizinstudierenden im Praktischen Jahr – auch denen, die sich bereits im PJ befinden – eine angemessene, existenzsichernde Aufwandsentschädigung zahlen. Dies darf nicht nur für epidemische Notlagen gelten – es muss zu einer generellen Übereinkunft werden“, forderte Botzlar. www.marburger-bund.de/faqs-zur-corona-pandemie-aus-… Neben den obenstehenden Änderungen haben wir bei einer Gesamtlaufzeit über 33 Monate lineare Erhöhungen in drei Schritten vorgesehen.